Die fortschreitende Regulierung des digitalen Raums durch die Europäische Union verändert zunehmend auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns. Rechtsakte wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Digital Services Act (DSA), der Digital Markets Act (DMA) oder der AI Act richten sich nicht ausschließlich an Technologieunternehmen, sondern betreffen auch Religionsgemeinschaften, soweit diese digitale Kommunikations- und Informationsangebote bereitstellen oder digitale Dienste nutzen.
Mit diesen Entwicklungen befasst sich mein Buchkapitel „Regulierung des digitalen Raums durch die EU: Kirchen als Normadressaten und Mitgestalter“, das im Sammelband Doing Theology Digitally (Nomos, 2026) erschienen ist.
Der Beitrag untersucht die Auswirkungen europäischer Digitalregulierung auf Kirchen und religiöse Organisationen. Im Mittelpunkt steht die These, dass Kirchen nicht lediglich Adressaten neuer rechtlicher Anforderungen sind, sondern durch ihre gesellschaftliche und ethische Verantwortung auch zur Gestaltung digitaler Ordnungen beitragen können. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive werden zentrale europäische Regelungsinstrumente analysiert und ihre Bedeutung für kirchliche Kommunikationspraxis, Datenschutz, Plattformnutzung und den verantwortungsvollen Einsatz digitaler Technologien aufgezeigt.
Der Beitrag verbindet Fragen des europäischen Digitalrechts mit dem Kirchenrecht und leistet damit einen Beitrag zur Diskussion über die Rolle religiöser Akteure in der digitalen Gesellschaft.
Bibliographische Angaben
Özgü, Ramazan (2026). Regulierung des digitalen Raums durch die EU: Kirchen als Normadressaten und Mitgestalter. In Annika Krahn, Ralf Peter Reimann, Frank Seifert & Axel Siegemund (Hrsg.), Doing Theology Digitally (S. 41–52). Baden-Baden: Nomos. https://doi.org/10.5771/9783748916413-41
Weitere Informationen
- Open-Access-Version (ZORA): https://doi.org/10.5167/uzh-292615
- Verlagsversion: https://doi.org/10.5771/9783748916413-41
- Gesamter Sammelband: https://doi.org/10.5771/9783748916413
