Das Jahr 2025 stand im Zeichen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Wer religiöse und interreligiöse Events verfolgt, dem ist nicht entgangen, dass vor allem die Erklärung Nostra Aetate – vor 60 Jahren verabschiedet – im Mittelpunkt der Erinnerungskultur stand. Zu Recht: Kaum ein konziliares Dokument hat die Haltung der katholischen Kirche zu Judentum, Islam und den Weltreligionen so nachhaltig geprägt wie dieser vergleichsweise kurze Text. Die Debatten darüber waren lebendig, die Wirkungsgeschichte war reich und umstritten zugleich.
Und doch möchte ich an dieser Stelle für ein Innehalten plädieren und den Blick auf ein Dokument lenken, das im Jubiläumsjahr 2025 auffällig wenig Aufmerksamkeit erhält, obwohl es ebenfalls 60 Jahre alt wird: die Pastorale Konstitution Gaudium et Spes über die Kirche in der Welt von heute, verabschiedet am 7. Dezember 1965.
Was ist Gaudium et Spes?
Schon der Eröffnungssatz ist programmatisch – und ist geblieben, was er immer war: ein Versprechen und eine Zumutung zugleich:
Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.
Diese Worte sind keine Rhetorik. Sie formulieren einen theologischen Anspruch: Die katholische Kirche versteht sich nicht als distanzierte Beobachterin der Welt, sondern als in ihr lebende, mit ihr leidende und hoffende Gemeinschaft. Gaudium et Spes ist das längste Dokument des Zweiten Vatikanums. Es behandelt die Würde der menschlichen Person, das soziale Leben, Ehe und Familie, Kultur, Wirtschaft, Politik und – das wird gerne übersehen – die Frage des Friedens und der Völkergemeinschaft auf eine Weise, die weit über kircheninterne Angelegenheiten hinausgeht.
Es ist ein Text, der sich an alle Menschen schlechthin richtet. Aus meiner Sicht nicht nur an Katholiken, nicht nur an Christen, sondern explizit an die gesamte Menschheitsfamilie.
Gaudium et Spes und die interreligiöse Dimension
Wer Gaudium et Spes nur als Soziallehre liest, übersieht seine ekklesiologische Grundintention: Die Kirche positioniert sich hier als universale Gemeinschaft, die im Dialog mit der Welt steht und das schliesst ausdrücklich Menschen anderer Überzeugungen ein.
Besonders bemerkenswert ist der Abschnitt über den Atheismus (Nr. 19–21), der nicht mit Verurteilung, sondern mit Selbstkritik beginnt. Das Konzil schreibt, dass die Gläubigen selbst an der Entstehung atheistischer Haltungen mitschuldig sein können: „durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch mißverständliche Darstellung der Lehre oder auch durch die Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens” (Nr. 19). Das ist eine bemerkenswerte institutionelle Annäherung und eine, die im interreligiösen und weltanschaulicehn Gespräch nicht hoch genug bewertet werden kann.
Im Schlussteil des Dokuments öffnet sich der Text noch weiter. In den Nummern 92 und 93, die ich zu den wirkungsstärksten Passagen der ganzen Konstitution zähle, heisst es:
Wir wenden uns dann auch allen zu, die Gott anerkennen und in ihren Traditionen wertvolle Elemente der Religion und Humanität bewahren, und wünschen, daß ein offener Dialog uns alle dazu bringt, die Anregungen des Geistes treulich aufzunehmen und mit Eifer zu erfüllen.
Und noch weiter gedacht und das ist der eigentlich universale Impuls des Textes:
Da Gott der Vater Ursprung und Ziel aller ist, sind wir alle dazu berufen, Brüder zu sein. Und darum können und müssen wir aus derselben menschlichen und göttlichen Berufung ohne Gewalt und ohne Hintergedanken zum Aufbau einer wahrhaft friedlichen Welt zusammenarbeiten.
Diese Sätze begründen eine gemeinsame Handlungspflicht, die sich nicht aus konfessioneller Übereinstimmung, sondern aus der geteilten menschlichen Berufung ableitet. Das ist theologisch bedeutsam und für interreligiöse/weltanschauliche Zusammenarbeit heute mindestens so relevant wie Nostra Aetate.
Die internationale Gemeinschaft als Friedensarchitektur
Der zweite Hauptteil von Gaudium et Spes enthält eine bemerkenswert präzise und weitblickende Theologie des Weltfriedens. Das Konzil schreibt in Nr. 83 ohne Umschweife:
Um den Frieden aufzubauen, müssen vor allem die Ursachen der Zwietracht in der Welt, die zum Krieg führen, beseitigt werden, an erster Stelle die Ungerechtigkeiten.
Das ist kein naiver Pazifismus. Das Konzil analysiert die strukturellen Bedingungen von Konflikt: wirtschaftliche Ungleichheiten, Herrschsucht, Missachtung der Menschenwürde, und – als anthropologische Ursache – Neid, Misstrauen, Hochmut und Egoismus. Weil dieselben Übel in den Beziehungen zwischen Völkern wirksam sind wie zwischen Einzelmenschen, folgt daraus eine institutionelle Konsequenz: Internationale Institutionen müssen gestärkt, koordiniert und weiterentwickelt werden. Es genügt nicht, auf den guten Willen einzelner Staaten zu hoffen.
Besonders deutlich formuliert das Konzil in Nr. 82:
Es ist also deutlich, daß wir mit all unseren Kräften jene Zeit vorbereiten müssen, in der auf der Basis einer Übereinkunft zwischen allen Nationen jeglicher Krieg absolut geächtet werden kann. Das erfordert freilich, daß eine von allen anerkannte öffentliche Weltautorität eingesetzt wird, die über wirksame Macht verfügt, um für alle Sicherheit, Wahrung der Gerechtigkeit und Achtung der Rechte zu gewährleisten.
Der Begriff der Weltautorität – heute vielleicht kühner klingend denn je – ist hier nicht utopisch gemeint. Das Konzil ist realistisch genug, sofort hinzuzufügen, dass bis zur Errichtung einer solchen Autorität die bestehenden internationalen Gremien die allgemeine Sicherheit intensiver gewährleisten müssen. Was es einfordert, ist ein ernsthafter, schrittweiser und vertraglich abgesicherter Multilateralismus: keine Weltregierung, aber eine verbindliche Architektur der Zusammenarbeit.
Zum Rüstungswettlauf äussert sich das Konzil in Nr. 81 mit einer Klarheit, die im Jahr 2025 erschreckend aktuell klingt:
Der Rüstungswettlauf ist eine der schrecklichsten Wunden der Menschheit, er schädigt unerträglich die Armen.
Und weiter: Das durch Abschreckung erreichte Gleichgewicht sei „kein sicherer und wirklicher Friede”. Statt die Ursachen von Krieg zu beseitigen, drohen diese durch den Rüstungswettlauf eher weiter zuzunehmen. Die Milliarden, die für Waffen ausgegeben werden, fehlen beim Kampf gegen weltweites Elend. Das Konzil zieht daraus Konsequenz: Abrüstung muss vertraglich, gleichzeitig und mit wirksamen Sicherungsgarantien geschehen.
Die Herausforderung von heute: Nicht nur Autokratien
Was das Jahr 2025 von der Entstehungszeit von Gaudium et Spes unterscheidet, ist eine beunruhigende Verschiebung: Die internationale Nachkriegsarchitektur – die Vereinten Nationen, multilaterale Abkommen, internationale Gerichtshöfe und Menschenrechtsinstitutionen – wird heute nicht mehr allein von autoritären Regimen infrage gestellt. Sie gerät vielmehr auch aus dem Innern etablierter Demokratien unter Druck und wird dort teilweise systematisch geschwächt. Wenn demokratisch legitimierte Regierungen internationale Institutionen delegitimieren, Bündnisse aufkündigen, multilaterale Verträge als unzumutbare Beschränkung nationaler Souveränität darstellen und nationale Interessen zur allein massgeblichen Handlungsmaxime erheben, dann ist die Friedensordnung der Nachkriegszeit in einer Weise gefährdet, die das Konzil in dieser Form nicht vor Augen hatte. Gerade deshalb ist die Erinnerung daran umso wichtiger, was Gaudium et Spes im Kern fordert: nicht Institutionen um ihrer selbst willen, sondern Institutionen als rechtlich und politisch verdichteten Ausdruck gemeinsamer menschlicher Verantwortung füreinander.
Bild von Erich Westendarp auf Pixabay
